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Sobald ein Verdacht auf Maul- und Klauenseuche besteht muss sofort der örtliche Tierarzt eingeschaltet werden. Aber auch eine Anzeige beim örtlichen Veterinäramt oder dem Ortsbürgermeister bzw. der Ortspolizei ist zwingend notwendig.
Es besteht eine zwingende Anzeigenpflicht!!!
Sobald der Stallbesitzer den Verdacht hat, dass bei ihm ein MKS-Fall aufgetaucht ist, muss es dies anzeigen und sofort folgende Maßnahmen ergreifen:
- Sämtliche Klauentiere müssen gesondert
gehalten werden
- Sämtliche Tiere dürfen keinen Kontakt nach außen haben
- Der Stall sollte/darf nur noch mit Schutzbekleidung betreten werden
- Bereits verendete Tiere gesondert und sorgfältig aufbewahren
- Keine Erzeugnisse der Tiere vernichten oder weggeben, sondern sorgfältig
-. aufbewhren
- Alle Stalleingänge und Hofzufahrten desinfizieren
In der Regel reagieren die entsprechenden Stellen (Veterinäramt, etc.) recht schnell und zügig und erklären dann den Betrieb als Seuchenbetrieb bzw. Sperrgebiet an.