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Die jeweils örtlichen Behörden können einen Betrieb, Stall, Hof, etc. zu einem Seuchenbetrieb erklären, sofern die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. Meist genügt schon ein leichter Verdacht bzw. erste Anzeichen der Maul- und Klauenseuche (= MKS).
Der "Seuchenbetrieb" wird dann sofort ganz abgesperrt. Die Behörden bzw. der Besitzer muss dann mittels Schilder den Betrieb als sog. Seuchenbetrieb kenntlich machen.
Je nach Größe und Lage des Betriebes kann auch das nähere Umfeld (bis zu 3 Km) abgesperrt werden und gleichzeitig bzw. oder ein Beobachtungsgebiet im Radius von 10 Km eingerichtet werden.
Personen die in ein Seuchenbetrieb müssen, müssen in
jedem Fall bestimmte Regeln und Bestimmungen eingehalten werden:
- Desinfektion nach jedem Austritt aus dem Seuchenbetrieb
- Gründlichsten waschen und das komplette Umziehen der Kleidung und
-- waschen (= kochen)